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Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (=Kartellrecht). Daneben kann man auch das Beihilferecht (Subvention) als einen Aspekt des Wettbewerbsrechts verstehen.
Das Kartellrecht dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien Leistungswettbewerb. Es soll Monopole verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen.
Das Schutzgut des Wettbewerbsrechts im engeren Sinne ist der Wettbewerb. Eine juristisch abschließende Definition für „Wettbewerb“ ist zwar nicht anerkannt, unter wettbewerblichem Verhalten kann man aber das Bemühen der Marktteilnehmer verstehen, sich selbst Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern zu verschaffen.
Das wettbewerbsrechtliche Verfahren ist von seiner Schnelligkeit geprägt, die sich in der dominierenden Rolle des einstweiligen Verfügungsverfassers wieder findet. Die hierzu grundsätzlich erforderliche Dringlichkeit der Angelegenheit wird bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen vermutet. Im Wettbewerbsrecht spielt daher der Zeitfaktor eine große Rolle. Auf der einen Seite darf der mahnende Unternehmer nicht zu lange warten, einen Mitbewerber abzumahnen. Auch nach einer erfolgten Abmahnung muss in der Regel innerhalb kurzer Zeit reagiert werden, wenn die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Auf der anderen Seite steht auch der Abgemahnte unter Druck, da er sich in der Regel innerhalb einer relativ kurzen Frist entscheiden muss, ob er eine Unterlassungserklärung abgibt oder nicht.
Sollten Sie von einem Rechtsanwalt Post bekommen, die eine Abmahnung erhält, ist eine sofortige Beratung unerlässlich. Abmahnungen sollten immer ernst genommen werden, auch wenn sie auf den ersten Blick abwegig erscheinen. Das Risiko, in kostspielige Gerichtsverfahren verwickelt zu werden ist nach unserer Erfahrung zu groß, um eine Abmahnung einfach zu ignorieren. Anwaltlichen Rat sollten Sie insbesondere dann nutzen, wenn Sie der Ansicht sind, eine Unterlassungserklärung nicht abgeben zu wollen. Ansonsten sollten Sie bedenken, dass eine Unterlassungserklärung 30 Jahre wirksam ist, quasi ein ganzes Berufsleben lang.
Sogenannte modifizierte Unterlassungserklärungen können ein Weg sein, eine wirksame Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist oft gegeben, nicht immer jedoch mit den Formulierungen der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist. Auch die Frage der Kostenerstattung sollte geklärt werden. Hierbei ist zu prüfen, ob der Gegenstandswert der anwaltlichen Kostennote angemessen oder ob die Kosten zu hoch sind.
Abmahnungen sind nicht nur bei wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten üblich geworden. Auch bei Schutzrechtsverletzungen wie im Marken- oder Kennzeichenrecht wird abgemahnt. Gleiches gilt für Urheberrechtsverletzungen. Neben der Verletzung von Urheberrechten durch nicht lizensierte Bild- oder Textnutzung (bspw. bei einem Stadtplan) sind auch Abmahnungen wegen des Vertriebs oder der Verbreitung von illegaler Kopierschutzsoftware denkbar. Auch ist der „Fotoklau“ ein häufiger Fall.
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