Steuerwältin Kerstin Roek aus Berlin verantwortlich für Steuerrecht z.B. Umsatzsteuersonderprüfungen

Umsatzsteuersonderprüfung durch das Finanzamt

Aktenlage:
Ihr Mandant war von 2006 bis August 2008 als selbständiger Versicherungsmakler tätig. Bei seiner Einkommensteuererklärung 2007 vergaß er wegen massiver gesundheitlicher Probleme zum Zeitpunkt der Erstellung der Erklärung zwei Rechnungen, die er separat in einer Akte aufbewahrte, in seiner Erklärung mit anzugeben. Bei diesen beiden Rechnungen handelte es sich um Beträge aus einem anderen Tätigkeitsbereich, den der Mandant damals zu etablieren versuchte, der sich jedoch nicht durchgesetzt hatte. Durch das Weglassen dieser beiden Rechnungen war die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2007 fehlerhaft. Die Nichtberücksichtigung erfolgte logischermaßen gleichfalls für die Umsatzsteuer 2007. Die jeweiligen Nichtangaben erfolgten jedoch sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Mandanten. So hatte er die zu diesem gesonderten Betriebszweig gehörenden Betriebsausgaben und Vorsteuern ebenfalls nicht abgerechnet, da auch diese sich in dieser getrennten Akte befanden.

Für eine vollendete Steuerhinterziehung bedarf es des Vorsatzes. Diesen konnte Rechtsanwältin Roek nicht erkennen und somit ausschließen.

III Teil Hilfe vom Rechtsanwalt für Steuerrecht

I Teil Fachanwalt für UmsatzsteuererklärungI

 

 

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