Umsatzsteuersonderprüfung durch das Finanzamt Nauen
Aktenlage:
Ihr Mandant war von 2006 bis August 2008 als selbständiger Versicherungsmakler
tätig. Bei seiner Einkommensteuererklärung 2007
vergaß er wegen massiver gesundheitlicher Probleme zum Zeitpunkt der
Erstellung der Erklärung zwei Rechnungen, die er separat in einer Akte
aufbewahrte, in seiner Erklärung mit anzugeben. Bei diesen beiden Rechnungen
handelte es sich um Beträge aus einem anderen Tätigkeitsbereich,
den der Mandant damals zu etablieren versuchte, der sich jedoch nicht durchgesetzt
hatte. Durch das Weglassen dieser beiden Rechnungen war die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
2007 fehlerhaft. Die Nichtberücksichtigung erfolgte logischermaßen
gleichfalls für die Umsatzsteuer 2007. Die jeweiligen Nichtangaben
erfolgten jedoch sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Mandanten.
So hatte er die zu diesem gesonderten Betriebszweig gehörenden Betriebsausgaben
und Vorsteuern ebenfalls nicht abgerechnet, da auch diese
sich in dieser getrennten Akte befanden.
Für eine vollendete Steuerhinterziehung bedarf es des Vorsatzes. Diesen konnte Rechtsanwältin Roek nicht erkennen und somit ausschließen.
III Teil Hilfe vom Rechtsanwalt für Steuerrecht
I Teil Fachanwalt für UmsatzsteuererklärungI
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