Rechtsanwalt für Steuerrecht Berlin – Rechtsanwälte Böttcher, Roek, Heiseler
Schon der Gedanke an die jährliche Steuererklärung oder die Erledigung der Buchhaltung bereitet den meisten Menschen bereits im Vorfeld Kopfzerbrechen. Hat man sich dann durchgerungen und alle Formalitäten erledigt, kommt einem der Gedanke etwas Entscheidendes beim Eintragen vergessen zu haben und das natürlich zum eigenen Nachteil.
Wer hat schon Geld zu verschenken? Eine gute steuerrechtliche Beratung hilft Ihnen, sich im Dschungel der Steuergesetzte, Verordnungen und gesetzlichen Regelungen zurecht zu finden.
Wir freuen uns, Ihnen unsere hochqualifizierte Fachanwältin für Steuerrecht, Frau Kerstin Roek, zur Seite stellen zu können, die Ihnen bei Ihren steuerrechtlichen Problemen mit Kompetenz und Leidenschaft zur Seite steht. Eine effektive Erörterung der Tücken des Steuerrechts erspart Ihnen späteren ärger mit den Finanzbehörden. Wir kümmern uns um Ihre Buchhaltung und um Ihre Steuerangelegenheiten, damit Sie sich sorgenfrei anderen Dingen widmen können.
Die steuerberatende Tätigkeit von Fachanwältin Roek erstreckt sich dabei nicht nur auf alle Fragen, die Sie im Vorfeld der steuerlichen Veranlagung haben, sondern Rechtsanwältin Roek hilft Ihnen auch, wenn eine Veranlagung oder Haftungsinanspruchnahme durch die Finanzbehörden bereits erfolgt ist.
In den Fällen, in denen bereits ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, muss innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, wäre wiederum innerhalb eines Monats Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben.
Unsere Anwältin Roek verfügt daneben auch in dem Bereich der verfahrensrechtlichen Streitführung über eine jahrelange Erfahrung. Sie vertritt Unternehmen, Vereine und Verbände ebenso wie Privatpersonen. Sie begleitet ihre Mandanten bei Betriebsprüfungsverfahren und Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide. Vielen ist überdies nicht bekannt, dass möglicherweise auch nach Ablauf der Einspruchsfrist bei Steuerbescheiden, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, ggf. noch eine Korrekturmöglichkeit besteht.
Der Kernbereich von Fachanwältin Roek liegt in der anwaltlichen steuerberatenden Tätigkeit in den Bereichen des Einkommensteuergesetzes, sowohl aus Sicht von Unternehmern als auch von Arbeitnehmern. Bei den unternehmerisch tätigen Personen erweitert sich das Aufgabengebiet um die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. sogar Körperschaftsteuer, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person, z.B. GmbH, organisiert haben. Gerade in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und juristisch steuerliche Beratung im Vorfeld erforderlich.
Bei fächerübergreifenden Problemen garantiert der regelmäßige Austausch aller unserer Rechtsanwälte, dass jeder Mandant vom umfassenden und stetig wachsenden Wissensschatz der gesamten Kanzlei profitiert.
Alle außensteuerrechtlichen Problemkonstellationen, gerade in Hinsicht auf das teilweise untereinander inkompatible Steuerrecht der diversen EG-Mitgliedsstaaten, sind einem enormen Wandel unterworfen. Dies können Sachverhalte europäischer oder außereuropäischer Steuerausländer sein, die weder Ihren Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber über inländische Einkünfte verfügen. Jedoch gehört ebenfalls der „Steuerinländer“ mit ausländischen Einkünften in diesen Bereich. Rechtsanwältin Roek ist durch die Vertretung vieler Künstler innerhalb der Künstlerszene insbesondere auch mit diesem ausländischem Bezug vertraut, da die von ihr steuerrechtlich betreuten Künstler selbstverständlich auch im Ausland Auftritte haben.
Eine weitere Situation mit außensteuerrechtlichem Bezug entsteht, wenn Steuerinländer ihren Wohnsitz vollständig in das Ausland verlagern wollen. In diesem Falle ist eine fachanwaltliche Beratung zu empfehlen, damit es keine Problem mit dem Fiskus gibt (Auslandsbesteuerung).
Die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher – Roek - Heiseler übernimmt strafrechtliche Mandate in allen steuerrechtlichen Fallgestaltungen.
Die am häufigsten vorkommende Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO bzw. bei Fahrlässigkeit die Steuerverkürzung nach § 378 AO.
Der Versuch, so wenig Steuern wie möglich zu zahlen sowie unterschiedliche Rechtsauffassungen des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt, z.B. welche Ausgaben tatsächlich als Betriebsausgaben anerkannt werden oder ob Einnahmen aus Ebay-Verkäufen zu versteuern sind, kann zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Hinzu kommt, dass die Materie Steuerrecht von Hause aus schon sehr unübersichtlich ist, da sich fast täglich etwas bei der Steuergesetzgebung ändert. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und Verstöße gegen das Steuerrecht werden schnell und gern als Straftat verfolgt.
Im Steuerstrafrecht gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss. Im reinen Steuerrecht hingegen gelten zur Sicherung der Steuereinnahmen und der gleichmäßigen Besteuerung Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Bei diesen gänzlich unterschiedlichen Verfahrens- und Beweisregeln sind Konflikte vorprogrammiert, die eine kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich werden lassen.
Für Informationen, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie Kenntnis von Ermittlungshandlungen des Finanzamts für Strafsachen erhalten, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, steht Ihnen gern unsere Fachanwältin für Steuerrecht, Frau Kerstin Roek, zur Verfügung, die Sie ggf. durch das gesamte Strafverfahren führen wird. Hierbei gilt vor allem der Grundsatz: Je früher die Verteidigung einsetzt, desto mehr steigen die Chancen, dass Strafverfahren für Sie zu einem erfolgreichen Abschluss bringen zu können. Häufig können durch ein frühzeitiges Eingreifen Ahndungen ganz vermieden werden oder es kann durch kompetente anwaltliche Verhandlungen mit der Behörde das Verfahren beendet werden.
Die Betreuung durch Anwältin Roek reicht von der Durchsuchung bis zur Einigung oder, falls eine solche nicht in Betracht kommen sollte, bis zur Verteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung. Ferner vertritt sie unsere Mandanten in allen strafrechtlichen Rechtbehelfsverfahren, wie z.B. Beschwerde, Berufung und Revision sowie in eventuell zum Glück selten parallel vorkommenden Haftsituationen.
Um ein Steuerfahndungsverfahren zu vermeiden, können Sie sich bereits präventiv von Rechtsanwältin Roek beraten lassen.
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Thema: Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen
Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand:
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