Steuerrecht Rechtsanwalt aus Berlin hilft
Voraussetzung einer vorsätzlichen Tat ist die willentliche und wissentliche Steuerverkürzung durch Unkenntnislassung des Finanzamtes über steuerlich erhebliche Tatsachen. Rechtsanwältin Roeks Mandant hat durch die beschriebenen besonderen persönlichen Umstände eine Akte, in der Unterlagen gesammelt waren, bei der Anfertigung der Einkommensteuererklärung 2007 vergessen und damit entstand die Säumnis auch bezüglich der Umsatzsteuererklärung 2007. Einen Vorsatz in dieser Ausnahmesituation zu unterstellen, erschien Fachanwältin Roek unangemessen, zumal die Auswertung der nachgereichten Unterlagen aufgrund der ebenfalls damals nicht geltend gemachten Betriebsausgaben nicht einmal zu einer tatsächlichen Verkürzung von Steuern geführt hatten. Rechtsanwältin Kerstin Roek beantragte daher, dass Strafverfahren gegen ihren Mandanten einzustellen.
Fachanwältin für Steuerrecht, Kerstin Roek, fertigte Ihrerseits
eine Berechnung der Umsatzsteuer für 2007 an. Dabei hatte Sie sogar
ein Umsatzsteuerguthaben für Ihren Mandanten entwickelt
und daher Einspruch gegen die Feststellungen der Umsatzsteuersonderprüfung
beim Finanzamt Nauen erhoben. Der Einspruch führt nicht automatisch
dazu, dass das Finanzamt nicht weiter die Feststellungen der Umsatzsteuersonderprüfung
verfolgt und darin enthaltene Zahlungsverpflichtungen des
Steuerpflichtigen auch vollstrecken lassen kann. Daher wurde neben dem Einspruch
aufgrund der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerforderung
für 2007 auch die Aussetzung der Vollziehung von Rechtsanwältin
Roek beantragt. Dem Finanzamt war es zuzumuten, den Ausgang der Umsatzsteuersonderprüfung
abzuwarten. Eine Vollziehung des Bescheids wäre für unseren Mandanten
eine unzumutbare Härte gewesen.
II Teil Umsatzsteuersonderprüfung
I Teil Fachanwalt für Steuerrecht informiert Mandantin
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