Steuerberatung in Berlin Charlottenburg
Der Kernbereich von Fachanwältin Roek liegt in der anwaltlichen steuerberatenden Tätigkeit in den Bereichen des Einkommensteuergesetzes, sowohl aus Sicht von Unternehmern als auch von Arbeitnehmern. Bei den unternehmerisch tätigen Personen erweitert sich das Aufgabengebiet um die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. sogar Körperschaftsteuer, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person, z.B. GmbH, organisiert haben. Gerade in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und juristisch steuerliche Beratung im Vorfeld erforderlich.
Bei fächerübergreifenden Problemen garantiert der regelmäßige Austausch aller unserer Rechtsanwälte, dass jeder Mandant vom umfassenden und stetig wachsenden Wissensschatz der gesamten Kanzlei profitiert.
Alle außensteuerrechtlichen Problemkonstellationen, gerade in Hinsicht auf das teilweise untereinander inkompatible Steuerrecht der diversen EG-Mitgliedsstaaten, sind einem enormen Wandel unterworfen. Dies können Sachverhalte europäischer oder außereuropäischer Steuerausländer sein, die weder Ihren Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber über inländische Einkünfte verfügen. Jedoch gehört ebenfalls der „Steuerinländer“ mit ausländischen Einkünften in diesen Bereich. Rechtsanwältin Roek ist durch die Vertretung vieler Künstler innerhalb der Künstlerszene insbesondere auch mit diesem ausländischem Bezug vertraut, da die von ihr steuerrechtlich betreuten Künstler selbstverständlich auch im Ausland Auftritte haben.
Eine weitere Situation mit außensteuerrechtlichem Bezug entsteht, wenn Steuerinländer ihren Wohnsitz vollständig in das Ausland verlagern wollen. In diesem Falle ist eine fachanwaltliche Beratung zu empfehlen, damit es keine Problem mit dem Fiskus gibt (Auslandsbesteuerung).
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Unsere Kanzlei liegt zentral in Berlin im Stadtbezirk Berlin Charlottenburg. In Charlottenburg sind wir in folgenden Ortsteilen für Sie unterwegs:
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