Fachanwältin für Steuerberatung Kerstin Roek erklärt die Liehaberei

Steuerberer aus Berlin Charlottenburg
zum Thema: Liebhaberei I. Teil

Ein benachbarter Anwohner aus der Schillerstraße in Berlin/Charlottenburg kam in unsere Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler, da er von dem Finanzamt Charlottenburg ein Schreiben erhalten hatte, was ihm massives Kopfzerbrechen bereitete. Ihm sollten nach Meinung der Finanzbehörde Verluste aus den Einkünften aus Gewerbebetrieb seit 2005 nicht mehr anerkannt werden. Dies hätte für ihn zu einer extremen Steuerschuld geführt, da die Verluste positive Einkünfte aus anderen Einkunftsarten gesenkt hatten. Unsere Fachanwältin für Steuerrecht, Frau Kerstin Roek, führte ein Beratungsgespräch durch und wurde aufgrund Ihrer positiven Prognose mit dem Fall beauftragt. Fakt ist: Darüber, ob Verluste als Einkünfte anerkannt werden oder nicht, entscheidet, ob die Tätigkeit mit der die Einkünfte erzielt werden, mit Gewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen ausgeführt werden. Handelt der Steuerpflichtige ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt es sich um ein bloßes Hobby bzw. um Liebhaberei und die Verluste werden nicht vom Finanzamt anerkannt.

Bei der vorliegenden Fallkonstellation, war Rechtsanwältin Roek sofort ersichtlich, dass der Mandant mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitete. Er hatte sich nicht einfach unvorbereitet selbständig gemacht, sondern seine Kontakte aus seinem jahrelangen Angestelltenverhältnis genutzt.


Zwar hatte unser Mandant bisher nur Verluste erwirtschaftet, aber dies ist gerade bei einem Neustart nichts Ungewöhnliches. Die Werbung, dass Kunden in seinem Geschäft kaufen, musste erst einmal greifen. Anwältin Roek entnahm den Unterlagen, dass der Mandant als er merkte, dass sich seine finanzielle Situation nicht besserte, die Betriebsausgaben so gering wie möglich hielt, um Kosten zu sparen. Überdies hatte unser Mandant belegbar versucht, neue Kunden zu gewinnen und die alten Kundenkontakte zu intensivieren.

II Teil Steuerberater hilf beim Thema: Liebhaberei

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