Rechtsanwalt für Steuerrecht aus Berlin
Er behielt seine Wohnung in Würzburg, um fast jedes
Wochenende seine Familie, die sein Sohn für ihn nunmehr ist, zu besuchen.
Der Sohn war für den Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Böttcher
Roek Heiseler der einzige Familienbezug, weshalb er auch
sehr stark an ihm hing und eine besonders innige Verbundenheit zu ihm verspürte.
Der Mandant der Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek hatte
lediglich 22 Besuche in 2008 in Würzburg in seiner Einkommensteuererklärung
angegeben, da er die übrigen Fahrten nicht nachweisen konnte. Aus Kostengründen
wurden hier Mitfahrgelegenheiten genutzt.
Das Finanzamt Schöneberg störte sich insbesondere
auch an der Tatsache, dass der Mandant der Rechtsanwältin Roek zusammen
mit seiner neuen Lebensgefährtin aus Würzburg nach Berlin kam
und sie sich beide eine gemeinsame Wohnung genommen haben. Diese Tatsache
steht nicht im Gegensatz zur engen emotionalen Bindung zu seinem Sohn, die
der Mandant Anwältin Roek gegenüber glaubhaft gemacht hat. Überdies
berührt das Beziehen einer gemeinsamen Zweitwohnung am Beschäftigungsort
mit seinem Lebenspartner die bloße berufliche Veranlassung
der Haushaltsführung in Berlin nicht. Der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei
Böttcher Roek Heiseler wäre auch ohne seine Lebensgefährtin
berufsbedingt nach Berlin gezogen. Dies wird auch dadurch bestätigt,
dass der Mandant unserer Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin
Roek trotz der zwischenzeitlichen Trennung von seiner Lebensgefährtin
weiterhin allein in der besagten Wohnung in Berlin wohnte. Entsprechend
dieser Tatsachen hatte der Mandant der Rechtsanwältin Roek auch seinen
ersten Wohnsitz in Würzburg und seinen zweiten in Berlin angemeldet.
Weiterhin handelte es sich in Würzburg um eine komplett eingerichtete
Wohnung. Der Sohn hatte bei dem Mandanten der Anwältin Roek
ein eigenes, vollständig eingerichtetes Zimmer in der Wohnung. Damit
war die doppelte Haushaltsführung zu bejahen.
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