Rechtsanwalt Steuerberatung Berlin beim Finanzamt Pankow / Weißensee
Ende 2010 wurde unsere Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler von einer Frau aufgesucht, die eine Rechtsberatung wünschte, weil das Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee die Verluste aus Ihrem Gewerbebetrieb seit den Jahren 1999 nicht mehr anerkennen wollte. Obwohl die Mandantin zunächst nur wenig Hoffnung hatte, nahm sich unsere Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek des Falles an.
Das Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee hatte unserer Mandantin aufgrund von jahrelang erwirtschafteten Verlusten die so genannte Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen. Diese ist erforderlich, damit die Tätigkeit des Steuerpflichtigen vom Finanzamt überhaupt als steuerlich relevant eingestuft wird. Wird über einen längeren Zeitraum kein Gewinn erwirtschaftet, geht die Steuerbehörde davon aus, dass der Steuerpflichtige lediglich seinen privaten Neigungen nachgeht, z.B. dass er sein Hobby steuerlich absetzen möchte. Wenn das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht verneint, führt dies dazu, dass die Verluste aus selbständiger Tätigkeit anderweitig erzielte Gewinne, z. B. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, nicht verringern. Unsere Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek nahm Kontakt zum Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee auf und konnte die dort zuständigen Stellen überzeugen, dass ihre Mandantin durchaus bezweckt, mit ihrem Geschäft Gewinn zu erzielen. Wäre das Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee nicht der Argumentation von Anwältin Roek gefolgt, hätte dies dazu geführt, dass sich die positiven Einkünfte der Mandantin aus nichtselbständiger Arbeit nicht vermindert hätten und sie statt der Steuererstattung für die benannten Jahre die erhaltenen Beträge hätte zurückzahlen müssen. Das wären in diesem Fall EUR 14.000,00 gewesen.
Die Gewinnerzielungsabsicht unserer Mandantin begründete Rechtsanwältin Roek insbesondere damit, dass unsere Mandantin erst nebenberuflich ihre selbständige Tätigkeit als Handelsvertreterin und Entertainerin in Berlin zur Aufbesserung Ihres Gehalts als Angestellte 1999 begonnen hatte. Das Konzept unserer Mandantin basierte darauf, mit geringen Kosten und guten objektiven Erfahrungswerten langfristig stabile Gewinne aufbauen zu können. Rechtsanwältin Roek konnte die Mühe und das Engagement unserer Mandantin beweisen, die geringen Verkaufszahlen durch stetigen persönlichen Einsatz zu verbessern. Der Geschäftserfolg hatte sich auch, wie Anwältin Roek gegenüber dem Finanzamt belegen konnte, durch private Gründe verzögert. Trotzdem glaubte unsere Mandantin so sehr an sich, dass sie ihr Angestelltenverhältnis kündigte und die Selbständigkeit zu ihrem Hauptberuf machte. Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek gelang es, dem Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee eine positive Geschäftsprognose unserer Mandantin darzulegen und damit die Verkaufsstrategie unserer Mandantin als gewinnbringend zu bezeichnen. Rechtsanwältin Roek konnte durch ihr Verhandlungsgeschick die Berliner Finanzbehörde überzeugen, die Verluste der Mandantin steuerlich anzuerkennen.
Das Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee gab dem Einspruch der Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler, in diesem Fall vertreten durch Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek, statt.
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