Anwalt für Internetrecht in Berlin – Rechtsanwälte Böttcher, Roek, Heiseler
Rechtsanwältin Kerstin Roek ist unsere Fachkraft im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie ist juristisch auf dem Laufenden, wenn es um das sich rasant entwickelnde Gebiet des Internetrechts geht. Durch die Attraktivität des Internets steigt dessen Nutzung und damit auch die in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme. Oft werden private und gewerbliche Seitenbetreiber aufgrund Unkenntnis der rechtlichen Risiken Opfer massiver Abmahnreihen. Da wir einen Informationsbedarf erkannt haben, haben wir einige Erläuterungen zur besseren Verständlichkeit und zur Schärfung des Problembewusstseins ausgewählt.
Insbesondere Verstöße gegen urheberrechtliche Verwertungsrechte, aber auch gegen Markenrechte, führen zu mannigfaltigen Rechtsstreitigkeiten. Ein weiterer Kernbereich des Internetrechts ist die rechtssichere Gestaltung von Online-Shops. Hierbei fehlt es oftmals an einer korrekten Widerrufsbelehrung und Verbraucherinformationen sowie an praxistauglichen AGB`s und Datenschutzbestimmungen.
Anwältin Roek erstellt Ihnen die notwendigen Daten oder überprüft, ob Sie rechtlich einwandfrei Ihre Internetpräsenz dargelegt haben oder Ihrer Impressumspflicht nachgekommen sind.
Eine Möglichkeit, seine Unterlassungsansprüche durch Rechtsverstöße im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht durchzusetzen, ist die Abmahnung. Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine Klage vermeiden. Es fallen zwar bei einer berechtigten Abmahnung Kosten für den gegnerischen Rechtsanwalt an, diese würden sich aber in einem Gerichtsverfahren noch erheblich erhöhen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, werden Sie durch Rechtsanwältin Roek fachlich kompetent vertreten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler vertritt Sie bundesweit, wenn Sie Abmahnungen aus darauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien, stellvertretend sollen hier nur die Namen der einschlägig bekannten Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Rechtsanwalt Graef, Rechtsanwälte Rasch und Rechtsanwälte U + C genannt werden, erhalten haben.
Fast jeden Tag werden uns Fälle bekannt, in denen unsere Mandanten aufgrund der Nutzung von Tauschbörsen und peer-to-peer-Netzwerken abgemahnt werden. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, in der Sie einer Urheberrechtsverletzung bezichtigt werden, handeln Sie sofort und lassen Sie die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Hierzu sollten Sie sich eines qualifizierten Rechtsanwaltes bedienen. Anwältin Kerstin Roek ist ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei. Lassen Sie nicht die Zügel schleifen, weil Sie sich sicher fühlen. Vor allem vom Verstreichenlassen der in der Abmahnung benannten Frist raten wir dringend ab, da in diesem Fall eine kostspielige einstweilige Verfügung auf Sie zukommen kann.
Die der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollten Sie jedoch nicht einfach unverändert unterschreiben und an die Gegenseite zurücksenden. Diese verlangt von Ihnen meist mehr, als Sie tatsächlich zahlen müssen. Bedenken Sie auch, dass Sie sich mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung 30 Jahre lang unwiderruflich an eine Abmachung binden. Auch sind die in der Abmahnung aufgeführten Vergleichsangebote in aller Regel nicht so moderat und günstig, wie es auf dem ersten Blick erscheint. Sie sollen lediglich zur übereilten Unterzeichnung der Unterlassungserklärung führen.
Unsere auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Rechtsanwältin Frau Kerstin Roek kann für Sie prüfen, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen und wenn ja, diese entsprechend für Sie modifizieren, damit Sie nicht der Gegenseite mehr zugestehen, als wirklich erforderlich ist. Gerade beim Thema illegale Up- und Downloads sind es meistens die Eltern, die für Ihre Kinder als Anschlussinhaber im Rahmen der Störerhaftung einstehen sollen. Doch nicht immer haften Eltern für ihre Kinder. Eine genaue Prüfung der Sachlage durch unsere Anwältin Frau Roek und ein anwaltliches Abwehrschreiben ist in den meisten Fällen von Erfolg gekrönt.
Mit jeder Abmahnung fallen auch Rechtsanwaltskosten an. Häufig können wir durch Verhandlungen mit der Gegenseite diese Kosten durch Vergleich merklich reduzieren.
Im Bereich des eCommerce sind Shopbetreiber zahlreichen Fallstricken ausgesetzt, deren Ausmaß die meisten gar nicht erkennen. Es geht hierbei um die Problematiken der rechtmäßig ausgestalteten Bestellvorgänge, über den wirksamen Vertragsabschluss bis hin zu den rechtmäßigen Widerrufsbelehrungen und Datenschutzbestimmungen. Nicht zu vergessen sind gültige AGB-Klauseln, die in den Vertrag mit dem Kunden wirksam einbezogen werden müssen. Richtige Peisauszeichnungen und Impressumsangaben sind selbstverständlich auch für jeden Online-Verkäufer ein Muss. So ist es kaum verwunderlich, dass mancher Onlinehändler den Überblick verliert. Die Juristen der Anwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler beraten Sie umfassend schon im Vorfeld. Die Kosten einer Abmahnung können EUR 1.000,00 zügig übersteigen. So ruiniert man sein Geschäft durch Unkenntnis schließlich selbst. Lassen Sie es nicht soweit kommen und profitieren Sie vom Wissen der Rechtsanwältin Roek. Wenn Sie erst einmal eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ihre Website sofort rechtlich überprüfen lassen. Während der Zeit der Prüfung müssten Sie Ihre Website komplett aus dem Netz nehmen. Das führt erfahrungsgemäß zu zusätzlichen Umsatzverlusten. Lassen Sie es nicht soweit kommen, sondern sichern Sie sich rechtlich durch urteilsfähige, anwaltliche Beratung in der Kanzlei Böttcher Roek Heiseler ab.
Im Bereich von Online-Auktionen kommt es häufig zu Streitigkeiten über fehlerhafte oder nicht gelieferte Waren. Dies ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass kein persönlicher Kontakt der Parteien besteht und keine direkte Ansicht der Ware möglich ist. Gerade bei der Plattform ebay werden derzeit aufgrund von falschen Anbieterkennzeichnungen und fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und AGB-Klauseln zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versendet. Abmahnungen hagelt es auch, wenn der Verkäufer zur Steigerung seines Angebotes fremde Bilder und Texte verwendet.
Aus all diesen Bereichen drohen dem Shop-Betreiber kostspielige Abmahnungen. Unsere Rechtsanwältin Frau Kerstin Roek steht Ihnen bei der präventiven Überprüfung Ihres Shops gerne zur Seite, damit Sie die Risiken einer Abmahnung reduzieren.
Lesenswertes aus der Rubrik Internet Rechtsurteile:
Urteil gegen Spamemails / Spamming
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Teil Abmahnung wegen Downloads auf Tauschbörse
2.
Teil Abmahnung wegen Downloads auf Tauschbörse
Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand:
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