Detailierter und informativer Service zu Rechtsfragen zum gewerblichen Rechtsschutz von berliner Rechtsanwalt

Gewerblicher Rechtsschutz

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Halbleiterschutz-, Sortenschutz-, Namen- und Marken-, Urheber- sowie das Wettbewerbsrecht.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler ist auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bestens durch Rechtsanwältin Kerstin Roek vertreten.

Obwohl, oder gerade weil das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes noch jung ist, sind dieses Fachgebiet und das damit verbundene Internetrecht durch eine hohe gesetzliche Regelungsdichte bestimmt. Rechtsanwältin Roek verfügt über jahrelange Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet. Sie berät Unternehmen in Fragen des Domainrechts und ist ebenso bewandert bei der Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB). Selbstverständlich berät Anwältin Roek Sie auch kompetent, wenn Sie abgemahnt wurden. Besser ist es jedoch, wenn Sie sich im Vorfeld durch eine gezielte Beratung in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg informieren, damit Sie auf der sicheren Seite sind und im harten Konkurrenzkampf nicht Zeit und Geld verlieren.

Der gewerbliche Rechtsschutz beschäftigt sich darüber hinaus mit dem Schutz des geistigen Eigentums und bekämpft unlauteres Verhalten im Wettbewerb, wie z.B. durch Ausnutzen fremder Leistungen. Sie können durch unsere Anwaltskanzlei überprüfen lassen, ob Ihre Schutzrechte verletzt sind oder ob Sie die Schutzrechte anderer aus Unwissenheit nicht beachten.

Die Idee als solche ist in der Regel nicht schutzfähig und bedarf zur Erlangung eines Schutzrechtes vielmehr der konkreten Umsetzung. So darf im Grunde jede Person einen Imbissladen eröffnen und darin Weichbrötchen veräußern, die mit Rindfleischscheiben, Salat, Mayonnaise und Ketchup belegt sind. Er darf aber dieses Brötchen nicht Whopper nennen und seinem Unternehmen nicht den Namen Burger King geben. Das bedeutet, dass sobald die Idee ausgeführt wurde und z.B. als Buch, Design, Musikstück, oder Software vorliegt, Schutzrechte in Form von Urheberrechten, Geschmacksmusterrechten, Markenrechten, etc. erworben werden können.

Schutzrechte können für technische Erfindungen, Designschöpfungen, wissenschaftliches und künstlerisches Schaffen und vieles mehr erworben werden. Der Schutz entsteht durch den Schaffensprozess, die Benutzung oder eine amtliche Registrierung, bei der Ihnen Rechtsanwältin Roek selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite steht.

Urheberrecht

Das Urhebergesetz (UrhG) schützt die Leistung von Menschen, die ein eigenes Werk erschaffen haben. Anders als bei einer Marke oder einem Patent wird das Urheberrecht nicht bei einem Amt registriert, sondern es entsteht automatisch mit der Erzeugung eines neuen Werkes.

Bei dem neuen Werk kann es sich um einen Artikel, ein Lichtbild, eine Figur, ein Musikstück, um ein Computer-programm oder jeder andere intellektuelle Beitrag handeln. Voraussetzung für die urheberrechtliche Anerkennung ist allerdings, dass ein Mindestmaß an Qualität, die sogenannte „Schöpfungshöhe“ erreicht ist. Das Durchschnittskönnen muss deutlich überstiegen werden, um eine Schutzfähigkeit zu erreichen. Hierdurch werden völlig banale und alltägliche Arbeiten vom Schutzbereich des Urheberrechtes ausge-nommen.

Sie können bei Rechtsanwältin Roek prüfen lassen, ob Sie ein schützungswürdiges Werk erstellt haben.

Die persönlich-geistige Schöpfung muss sich überdies immer wahrnehmbar ausdrücken. Daraus folgt, dass bloße Ideen und Konzepte noch keinen Urheberrechtsschutz begründen können, solange diese nicht tatsächlich umgesetzt sind. Geschützt ist nach deutschem Urheberrecht immer nur die konkrete Form der Präsentation, nicht die Idee selbst.

Eine Homepage lässt sich heutzutage schnell und bequem mit der entsprechenden Software programmieren. Schon wenn die jeweiligen Webseitenersteller das gleiche Programm benutzen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich eine Seite vom Layout ähneln kann, da das Sortiment beschränkt ist. Damit wird in den seltensten Fällen eine Website an sich urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können. Die Unterscheidbarkeit und der letztendliche Erfolg der Online-Präsentation hängen vielmehr von den Inhalten der Homepage ab. Diese Inhalte sind wieder Ausdruck eines eigenständigen gestaltenden Aktes, der schutzfähig ist, dies gilt insbesondere für die sich auf der Website befindlichen Produktfotos, Werbetexte und für verwendete Stadtpläne.

Infolgedessen ist es bei der Erstellung des eigenen Internetprojektes unerlässlich, urheberrechtliche Vorgaben einzuhalten. Hier sollte bereits im Vorfeld juristischer Rat eingeholt werden, ob Rechte Dritter verletzt werden. Soweit erforderlich sind entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit den Rechteinhabern zu treffen, um kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Das Urhebergesetz steht in den letzten Jahren vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Privatpersonen, die unbedarft in Internet aktiv sind, werden nicht selten abgemahnt. Wenn Sie klären wollen, ob Sie fremde Urheberrechte verletzen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Rechtsanwältin Kerstin Roek hilft Ihnen gerne weiter. Auch wenn Sie aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen bereits in Anspruch genommen werden lohnt sich ein Besuch in unserer Berliner Kanzlei, denn Frau Roek verfügt über ein gutes Verhandlungsgeschick und kann in so manch ausweglos erscheinender Situation vermitteln.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wird Ihnen fast immer die unerlaubte Verwertung eines geschützten Werkes oder eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. In der Abmahnung selber werden Sie dann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung zum Ausgleich der angeblich entstandenen Anwaltkosten und als Schadensersatz zu leisten. Durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte versprechen, die unberechtigte Nutzung zu unterlassen. Das Versprechen ohne die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung allein genügt nicht, um die Gefahr zu beseitigen, dass das Versprechen doch einmal wieder gebrochen wird. Deshalb wird in der Abmahnung gefordert, dass der Verletzer verspricht, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er sich nicht an sein Versprechen hält. Damit entfallen die Wiederholungsgefahr und das Rechtsschutz-bedürfnis für eine einstweilige Verfügung. Einer der häufigsten Fälle für Abmahnungen ist die Teilnahme an Tauschbörsen im Internet. Innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerkes werden beim Herunterladen von Musiktiteln, Computerspielen oder Filmen gleichzeitig über sogenannte filesharing-Programme eigene Dateien zum Hochladen freigegeben. Die Anwaltskanzleien, die diese Abmahnungen versenden, sind auf die Ahndung solcher Verstöße spezialisiert. Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie sich ebenfalls an einen Rechtsanwalt wenden, zu dessen Arbeitsschwerpunkten das Urheberrecht zählt. Genau diese Dienste bietet die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler in Berlin an. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich Ihren Sachverhalt, prüfen gründlich die Rechtslage und beraten Sie kompetent, wie Sie mit der vor Ihnen liegenden Situation am besten umgehen. Sollte Ihnen schon eine einstweilig Verfügung vorliegen oder wenn Sie Sie bereits eine Klage erhalten haben, können Sie ebenfalls auf uns zählen. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Gerichtsverfahren abzuwehren.

Rechtsanwältin Roek vertritt Sie rechtlich, wenn Ihre Werke unbefugt durch Dritte genutzt werden. Kreativität bedarf besonders im Zeitalter des Internet besonderem Schutz und Verteidigung. Wir beraten Urheber bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Bei Rechtsverletzungen gewährt das Urheberrecht dem Urheber und den Inhabern exklusiver Nutzungsrechte Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadens-ersatz. Zur Vorbereitung dieser Forderungen dienen Auskunfts-ansprüche. Gerne beraten wir Sie anwaltlich zum optimalen Schutz Ihres Werkes. Bei Nutzungen ohne Ihre Zustimmung setzen wir Ihre Rechte durch, sei es außergerichtlich durch Abmahnung, sei es durch einstweilige Verfügung oder Klage.

Wir entwerfen Verträge für Kreative und ihre Kunden und unterstützen Sie bei der vorangehenden Verhandlung. Wir erstellen Lizenz- und Verlagsverträge. Diese sind insbesondere im Buchhandel, aber auch in der Musikbranche geläufig. Wir erstellen auch Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Zum Urherberrecht gehören ebenfalls das Geschmacks-musterrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Patentrecht, das Markenrecht, das Recht der geschäftlichen Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen, Firma), das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz.

Markenrecht

Marken sind Zeichen, die Waren und/oder Dienstleistungen eines Anbieters von anderen Anbietern unterscheiden sollen und somit eine Herkunfts- und Identifikationsfunktion ausüben. Insbesondere ermöglichen Marken somit ein besonderes Image mit den Produkten eines Unternehmens zu verbinden und dienen der Unterscheidungskraft zwischen Wettbewerbern.

Markenrechtliche Streitigkeiten im Internet nehmen stark zu. Das Besondere hierbei sind die erheblichen finanziellen Risiken, da bei Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen selten vom Gericht ein Streitwert unter EUR 50.000,00 angesetzt wird. Dies bedeutet, dass bereits in erster Instanz Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. EUR 8.000,00 anfallen können.

Überdies kann es gerade für Unternehmen, die auf das Internet als Verkaufsplattform angewiesen sind, finanziell vernichtend sein, wenn das Gericht entschieden hat, dass die eigene Domain und die entsprechenden email-Adressen nicht mehr genutzt werden dürfen und so die Website nicht mehr gefunden werden kann.

Lassen Sie daher Ihren Domainnamen sowie Ihre Marke vor der Registrierung auf eventuelle Rechtsverletzungen gegenüber Dritten durch einen Juristen überprüfen. Eine Markenanmeldung ohne anwaltliche Hilfe vorzunehmen, ist selten ratsam. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler in Berlin-Charlottenburg ist auf dem Gebiet des Markenrechts bundesweit tätig.

In Sachen Markenrecht beraten wir Ihr Unternehmen von der ersten Stunde an. Rechtsanwältin Roek hilft ihnen mit großem Fachwissen, das richtige Bewusstsein für eine erfolgreiche Markenstrategie zu schaffen. Besonders wenn Ihr Unternehmen noch in der Gründungsphase steckt, ist es entscheidend, Ihren Fokus auf die Markenrechte Ihrer zukünftigen Produkte zu lenken.

Wir helfen Ihnen und begleiten Sie von der Schöpfung einer Idee bis hin zur Umsetzung. In Marken- und Kennzeichen-sachen recherchiert unsere Kanzlei für Sie um festzustellen, ob Ihre Marke mit älteren Kennzeichen kollidiert und wir nehmen im Zweifel Kontakt zu anderen Markeninhabern auf, um mit denen sogenannte Abgrenzungsvereinbarungen auszuhandeln, damit Sie eigentlich umstrittene Begriffe oder Kennzeichen dennoch noch als Marke benutzen können.

Wir nehmen Markenanmeldungen vor, wenn ein Zeichen gefunden wurde, das Ihren Vorstellungen entspricht, eintragungsfähig ist und nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Anschließend helfen wir Ihnen als Ihr Rechtsbeistand dabei, Ihre Markenrechte zu erhalten und selbst vor Rechts-verletzungen Dritter zu schützen. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Lizenzverträge, damit Sie gewinnbringend Dritten die Nutzung Ihrer Marken gestatten können.

Mit zunehmender Bekanntheit Ihres Unternehmens besteht die Gefahr, dass Mitbewerber den guten Ruf Ihres Unternehmens nutzen wollen. Denken Sie mit uns gemeinsam über den Schutz Ihrer Marken sowie Ihres Domain- und Unternehmensnamens nach. Wir als Ihre Anwälte erledigen vor der Markenmeldung auch die dazugehörende Recherche. Nach der Eintragung einer Marke kann deren Inhaber ihre Verwendung für identische und ähnliche Waren und Dienstleistungen untersagen. Das gleiche gilt für die Ausnutzung des guten Rufes einer bekannten Marke für völlig andere Produkte. Im Verletzungsfalle werden meist Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Gerade aufgrund des vermehrt vorkommenden Markendiebstahls wird es immer bedeutender, in die Erhaltung und Stärkung einer Marke zu investieren, um auch langfristig am Markt konkurrenz- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Rechtsanwältin Kerstin Roek hat sich auf dem Gebiet des Markenrechts in Berlin einen guten Ruf verschafft und berät auf diesen Gebiet mit großer Kompetenz.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht (UWG) regelt das Verhalten der Marktteilnehmer im freien Wettbewerb. Wer entgegen dieser rechtlichen Vorgaben mit unseriöser Werbung auf Kundenfang geht, läuft Gefahr, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden. Auch die Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln, Widerrufsbelehrungen und Preisangaben sind Wettbe-werbsverstöße. Außerdem bestimmt das Wettbewerbsrecht die Rahmenbedingungen für zulässige Sonderaktionen, wie Sonderangeboten, Preisausschreiben und Gewinnspielen. Ein wichtiger Eckpfeiler des Wettbewerbsrechts ist der Schutz gegen Produktnachahmungen, wobei Anknüpfungspunkte zum Marken- und Geschmacksmusterrecht bestehen. Das Wettbe-werbsrecht verbietet darüber hinaus die vergleichende Werbung sowie die Belästigung durch unerbetene Emails, Faxe und Telefonate.

Vor allem im Internet wird von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen übermäßig Gebrauch gemacht. Fast jeder gewerbliche Seitenbetreiber war hiervon schon betroffen. Die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler prüft Ihren Wettbewerbsauftritt und ihre Werbeaussagen und fertigt für Sie abmahnsichere AGB. Unser Ziel ist es, Sie präventiv zu beraten und damit zu versuchen, Ihr Abmahnrisiko auszuschließen, soweit dies möglich ist. Die Verbotstatbestände des Wettbe-werbsrechts sind abstrakt formuliert. Dies führt dazu, dass in diesem Fachgebiet der Rechtsprechung eine zentrale Bedeutung zukommt, die durchaus regional unterschiedlich sein kann. Die genaue Kenntnis der jüngsten Rechtsprechung ist daher zur Beurteilung von wettbewerbsrechtlichen Sachver-halten unerlässlich. Unsere Berliner Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler ist seit Jahren im Wettbewerbsrecht bundesweit tätig. Wir können auf zahlreiche Mandanten zurückblicken, denen wir beratend bei ihren Werbemaßnahmen zur Seite standen und deren Rechte wir außergerichtlich und gerichtlich jeweils mit viel Elan durchgesetzt haben.

Wenn Sie eine Abmahnung bereits in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, erhalten Sie eine fundierte Beratung durch unsere hochspezialisierte Rechtsanwältin Kerstin Roek. Viele Abmahnungen dienen dazu, lästige Mitbewerber durch Ahndung angeblicher kostspieliger Rechtsverstöße vom Markt zu vertreiben. Dabei sind zahlreiche Abmahnungen im Internet tatsächlich nicht gerechtfertigt. Doch auch wenn Sie eine Abmahnung für rechtswidrig halten, müssen Sie reagieren. Die rechtliche Einschätzung der Folgen einer Abmahnung kann aufgrund der Komplexität des Wettbewerbsrechts nur ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt vornehmen. Rechtsanwältin Roek hilft Ihnen sachkundig bei der Prüfung Ihrer Abmahnung zur Vermeidung unnötiger Kosten.

Sollte die Abmahnung tatsächlich rechtmäßig sein, wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese Unterlassungserklärungen werden bewusst so geschickt vorformuliert und der Abmahnung beigefügt, dass ein Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung zukünftig kaum vermeidbar sein dürfte und daher die in der Unterlassungs-erklärung akzeptierte Vertragsstrafe von Ihnen zu zahlen sein würde. Sie sollten infolgedessen, um nicht in diese Falle zu geraten, vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-erklärung immer qualifizierten Rat einholen, um die Unterlassungserklärung ggf. zu modifizieren. Wem im Wettbewerbsrecht die Kosten für einen Rechtsberater zu viel sind, spart an der falschen Stelle. In der Regel ist es so, dass der kleinste Fehler Ihrerseits wieder zum Gegenstand einer erneuten Abmahnung gemacht wird. Und schon beginnt der Ärger von vorn. Nutzen Sie also die Chance der juristischen Beratung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg und Sie befinden sich rein rechtlich auf der sicheren Seite.

Auch wenn bereits eine einstweilige Verfügung ergangen oder eine Klage anhängig ist, ist es sinnvoll, sich unseren rechtskundigen Rat einzuholen. In der Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler werden Sie fair und nachvollziehbar beraten. Wir sind in der Termingestaltung flexibel und scheuen auch nicht davor, an Wochenenden aufgrund der diesem Rechtsgebiet innewohnenden Eilbedürftigkeit für Sie tätig zu sein. Dies kann insbesondere in Zeiten von Messe- und Rabattverkäufen notwendig werden.

Wenn Sie sich ihrerseits gegen das unlautere Verhalten, unseriöse Werbung oder Kundenfang von Wettbewerbern zur Wehr setzen möchten, beauftragen Sie unsere Kanzlei. Wir sprechen für Sie Abmahnungen aus und setzten alles daran, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen.

Vertragsgestaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für Online-Shop-Betreiber in aller Regel unerlässlich. Die Verwendung der AGB hat den Vorteil, dass der Verwender von den gesetzlichen Regelungen gegenüber seinem Kunden abweichen darf.

Die AGB sind jedoch wirkungslos, wenn sie nicht wirksam beim Vertragsschluss mit einbezogen wurden. Es reicht daher nicht aus, sich AGB erstellen zu lassen und diese irgendwo auf der Homepage zu platzieren.

Die Übernahme fremder AGB kann zu wettbewerbsrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen führen, denn häufig verwenden Ihre Mitbewerber aus einer Rechtsunsicherheit heraus unzulässige Klauseln, für die Sie dann auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Außerdem laufen Sie bei der ungeprüften Übernahme fremder AGB Gefahr, dass diese auf Ihr Unternehmen nicht passen und daher ins Leere gehen. Daher sollten Sie auf die Verwendung von Muster-AGB und fremden Geschäftsbedingungen verzichten. Bevor Sie also Ihr Geld für Abmahnungen ausgeben, leisten Sie sich lieber rechtssichere auf Ihre Bedürfnisse entworfene AGB. Die Kanzlei Böttcher Roek Heiseler ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um gute und verantwortungsvolle Beratung geht.

Abwehr von Abmahnungen

Wenn Sie eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberecht oder dem Markenrecht erhalten haben, gibt es zwei Grundregeln, an die Sie sich halten sollten. Zum einen sollten Sie immer auf eine Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist reagieren, auch wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt halten; zum anderen sollten Sie niemals eine Unterlassungs-erklärung, die die Gegenseite ihrer Abmahnung beigefügt hat, ungeprüft unterschreiben und zurücksenden, da diese häufig für Sie nachteilige Klauseln enthält. Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf.

Bei Böttcher Roek Heiseler wird erst einmal geprüft, ob Sie überhaupt zu einer Abgabe einer strafbewehrten Unter-lassungserklärung verpflichtet sind. Sie müssen hierbei wissen, dass diese Unterlassungserklärung 30 Jahre lang unwiderruflich gilt. Sollten Sie während dieser Zeit - auch aus Unwissenheit - gegen diese Unterlassungserklärung verstoßen, würde eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an die Gegenseite von Ihnen zu zahlen sein.

Bei unberechtigten Abmahnungen besteht die Möglichkeit einer sogenannten negativen Feststellungsklage bzw. einer Gegen-abmahnung. Diese Schritte leitet unsere Kanzlei gerne auf Wunsch für Sie ein.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollte ein gerichtliches Verfahren durch die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung vermieden werden. Allein die Abgabe einer inhaltlich ausreichenden strafbewehrten Unterlassungs-erklärung vermag die in solchen Angelegenheiten regelmäßig unterstellte Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Als weiterer Punkt werden immer die Kosten der Abmahnung problematisiert werden. Unsere anwaltliche Erfahrung zeigt aber, dass bezüglich der Kosten meistens Verhandlungs-bereitschaft besteht und es gelingt unseren Rechtsanwälten durch geschickte Verhandlungsführung oft, die Anwalts-gebühren der Gegenseite zu reduzieren.

Unsere auf diesem Rechtsgebiet hochqualifizierte Rechtsanwältin Frau Kerstin Roek hilft Ihnen sachkundig bei der Verteidigung gegen eine erhaltene Abmahnung weiter. Unserer Erfahrung nach, werden Fehler begangen, wenn nicht oder nicht rechtzeitig ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Anstatt Geld zu sparen wird das Gegenteil erreicht, die Kosten gehen erheblich in die Höhe. Deshalb also lieber gleich auf die Arbeit von Fachleuten vertrauen, die Sie bei uns in der Berliner Kanzlei finden.

Selbstverständlich kann es auch sein, dass Sie selber vorhaben, einen Mitbewerber abzumahnen, weil dieser irreführend wirbt oder dieselbe bzw. eine ähnliche Marke für seine Produkte verwendet wie Sie. Dann zögern Sie bitte nicht und schützen Sie Ihr Unternehmen, in das Sie viel Zeit und Geld investiert haben. Böttcher Roek Heiseler übernehmen für Sie den Schriftverkehr mit der Gegenseite, erstellt falls notwendig die Klageschrift und vertritt Sie konsequent vor Gericht, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Patentrecht

Das Patentrecht verschafft seinem Inhaber Schutz vor unberechtigten Verwendungen und Verwertungen einer technischen Erfindung. Patente werden für neue Erfindungen erteilt, die gewerblich anwendbar sind und selbst für einen Fachmann nicht nahe liegend sind. Im Gegenteil zu einem Gebrauchsmuster werden Patente geprüft und entfalten 20 Jahre ab dem Anmeldetag Schutzwirkung.

Der Inhaber des Patents ist allein berechtigt, die Erfindung zu nutzen. Jedem anderen ist die Verwertung untersagt, es sei denn, dass der Inhaber einem Dritten per Lizenzvertrag Nutzungsrechte einräumt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler führt für Sie das Patentanmeldeverfahren durch und sorgt dafür, dass Ihr Patent geschützt wird. Falls ein Dritter Ihr Patent verletzt, beraten und vertreten wir Sie gerne. Auch verteidigen wir Sie gegen Behauptungen, dass Sie selber ein Patent eines Dritten verletzt haben sollen. Wir sind auch im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor den Behörden für Sie da. Juristisch beraten und unterstützen kann unsere Kanzlei in Charlottenburg Sie auch bei der Gestaltung von Patent-Lizenzverträgen. Uns geht es um Ihre Interessen, die wir schützen wollen, damit Sie Ihr Patent auch wirtschaftlich verwerten können.

Geschmacksmusterrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler ist Ihr kompetenter Berater im Geschmacksmusterrecht.

Beim Geschmacksmusterrecht geht es um die Anmeldung eines neuen zwei- bzw. dreidimensionalen Designs eines Erzeugnisses von vornehmlich Werbegrafikern, Industrie-designern, Modemachern und anderen Gestaltern von Gebrauchsgegenständen. Der Designschutz wird unabhängig von einer Schöpfungshöhe gewährt und unterscheidet sich hiermit maßgeblich vom Urheberrecht.

Der Inhaber eines Geschmacksmusters hat mehrere Möglichkeiten, Schutz zu erreichen:

Das nicht eingetragene Geschmacksmuster nach der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, entsteht dadurch, dass das Geschmacksmuster innerhalb der Europäischen Union erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dieses Geschmacksmusterrecht erlischt jedoch bereits drei Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Der Schutz ist an strenge formelle Voraussetzungen gebunden, die im Streitfall nachzuweisen sind.

Eine weitere Alternative ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für einen deutschen Schutz oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) für den europaweiten Schutz. Dieser Schutz kann bis zu 25 Jahren aufrechterhalten werden.

Der Inhaber des Geschmacksmusters ist allein berechtigt sein Design zu benutzen, herzustellen und anzubieten. Jedem anderen darf er die Verwertung verbieten. Per Lizenzvertrag kann auch einem Dritten die Nutzung gestattet werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler führt Ihre nationalen und europäischen Geschmacksmusteranmeldungen aus und vertritt Sie auch, wenn Dritte ohne Ihre Zustimmung Ihr Geschmacksmuster verwenden. Gegen die Behauptung, Sie hätten unberechtigt in Geschmacksmuster Dritter eingegriffen, verteidigen wir Sie selbstverständlich nach Kenntnis der neuesten Rechtslage. Unsere Unterstützung bei Verhandlungen und Gestaltungen von Lizenzverträgen ist Ihnen sicher.

Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmuster umfasst neue Erfindungen technischer Natur und hat damit ähnliche Schutzvoraussetzungen wie ein Patent. Damit das Gebrauchsmuster neu ist, gilt nur das als bereits bekannt, was schriftlich festgehalten ist oder im Inland schon verwendet wurde. Im Unterschied zum Patent gibt es eine Neuheitsschonfrist. Eine Benutzung vor Anmeldung ist unschädlich für das Merkmal neu des Gebrauchsmusters, wenn die Benutzung nicht sechs Monate vor dem Anmeldetag erfolgte. Das Amt nimmt bei der Eintragung keine Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit vor. Damit erfolgt die Registrierung schneller, jedoch wird die Prüfung der tatsächlichen Schutzfähigkeit Ihres Gebrauchsmusters notwendig, da es sich um ein bei der Eintragung von der zuständigen Behörde ungeprüftes Recht handelt. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Das Gebrauchsmuster wirkt nur regional. Überdies kennen die meisten übrigen Länder keine Gebrauchsmuster.

Der Inhaber ist allein berechtigt, sein Gebrauchsmuster zu benutzen. Dritten kann er die Verwendung verbieten. Selbstverständlich kann der Inhaber auch Dritten die Verwertung über einen Lizenzvertrag einräumen. Rechtsanwältin Kerstin Roek berät Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und regelt den gesamten Schriftverkehr für Sie.

Bei Fragen zum effektiven Schutz Ihrer Erfindung finden Sie Rat in der Rechtsanwaltkanzlei Böttcher Roek Heiseler in Berlin-Charlottenburg. Wir unterstützen Sie beim Anmeldeverfahren und helfen Ihnen bei der Löschung von unberechtigten Gebrauchsmustern Dritter.


Bildnachweis: ChrisJean / photocase.com | Home | Team | Kontakt | Tätigkeitsfelder

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