Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht, Urheber- & Markenrecht in Berlin – Rechtsanwälte Böttcher, Roek, Heiseler
Die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler ist Ihr kompetenter Berater im Geschmacksmusterrecht.
Beim Geschmacksmusterrecht geht es um die Anmeldung eines neuen zwei- bzw. dreidimensionalen Designs eines Erzeugnisses von vornehmlich Werbegrafikern, Industrie-designern, Modemachern und anderen Gestaltern von Gebrauchsgegenständen. Der Designschutz wird unabhängig von einer Schöpfungshöhe gewährt und unterscheidet sich hiermit maßgeblich vom Urheberrecht.
Der Inhaber eines Geschmacksmusters hat mehrere Möglichkeiten, Schutz zu erreichen:
Das nicht eingetragene Geschmacksmuster nach der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, entsteht dadurch, dass das Geschmacksmuster innerhalb der Europäischen Union erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dieses Geschmacksmusterrecht erlischt jedoch bereits drei Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Der Schutz ist an strenge formelle Voraussetzungen gebunden, die im Streitfall nachzuweisen sind.
Eine weitere Alternative ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für einen deutschen Schutz oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) für den europaweiten Schutz. Dieser Schutz kann bis zu 25 Jahren aufrechterhalten werden.
Der Inhaber des Geschmacksmusters ist allein berechtigt sein Design zu benutzen, herzustellen und anzubieten. Jedem anderen darf er die Verwertung verbieten. Per Lizenzvertrag kann auch einem Dritten die Nutzung gestattet werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler führt Ihre nationalen und europäischen Geschmacksmusteranmeldungen aus und vertritt Sie auch, wenn Dritte ohne Ihre Zustimmung Ihr Geschmacksmuster verwenden. Gegen die Behauptung, Sie hätten unberechtigt in Geschmacksmuster Dritter eingegriffen, verteidigen wir Sie selbstverständlich nach Kenntnis der neuesten Rechtslage. Unsere Unterstützung bei Verhandlungen und Gestaltungen von Lizenzverträgen ist Ihnen sicher.
Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand:
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf,
Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg,
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Unsere Kanzlei liegt zentral in Berlin im Stadtbezirk Berlin Charlottenburg. In Charlottenburg sind wir in folgenden Ortsteilen für Sie unterwegs:
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