Rechtslexikon Fremdenverkehrsbeitrag
Erhält ein selbständig Tätiger oder ein Gewerbetreibender Vorteile durch erhöhten Fremdenverkehr in einer Gemeinde (Fremdübernachtungen übersteigen die Einwohnerzahl in der Regel um das siebenfache), darf durch eine gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Abgabe und Einnahmequelle von den Begünstigten einen Fremdenverkehrsbeitrag erhoben werden.
Dieser steht neben dem Kurbeitrag. Grundlage der Satzung ist das Kommunalabgabengesetz, das auf zahlreiche Regelungen in der Abgabenordnung verweist. Unsere Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek prüft gerne, ob Ihr Fremdenverkehrsbeitragsbescheid rechtmäßig ist.
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