Fachanwältin für Wettbewerbsrecht Kerstin Roek aus Berlin unterstützt beim drohenden Rechtsstreit.

I Teil Fachanwalt Wettbewerbsrecht aus Berlin hilft bei unzulässiger Alleinstellungswerbung vom Wettbewerb


Rechtsanwältin Roek wurde von einer Firma in Potsdam für den Bereich gewerblichen Rechtsschutz mandatiert. Ein Konkurrenzunternehmer, ebenfalls aus Potsdam, warb auf einem Plakat mit dem Slogan "...anbieter Nr. 1". Unser Mandant hielt das für unlauteres wettbewerbswidriges Verhalten, das er nicht hinnehmen wollte. Anwältin Roek mahnte den Konkurrenzunternehmer aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorschriften ab und forderte diesen wegen der bestehenden Wiederholungsgefahr auf, eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben sowie die durch unsere Beauftragung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.

Die Abmahnung war berechtigt. Der Unterlassungsanspruch folgte aus § 3UWG, da sich die Gegenseite fälschlich einer Spitzenstellung gerühmt hatte.

Die Werbung des Mitbewerbers stellte eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar. Die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise konnten dem Wortsinn der Werbeaussage nur entnehmen, dass das Konkurrenzunternehmen regional in Potsdam auf dem ersten Platz und damit vor jeder anderen Firma dieser Branche steht.

II. Teil unzulässige Alleinstellungswerbung vom Wettbewerb
III. Teil unzulässige Alleinstellungswerbung vom Wettbewerb

 

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