Doppelte Haushaltsführung Fachanwalt für Steuerrecht aus Berlin
Unsere Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei Böttcher Roek Heiseler, Frau Kerstin Roek, hatte für einen Mandanten eine Einkommensteuererklärung angefertigt und dem Finanzamt Schöneberg übersandt. Die dortige Sachbearbeiterin erkannte die Angaben zur doppelten Haushaltsführung nicht an. Diese Nichtanerkennung hätte für unseren Mandanten eine verwehrte Steuerrückerstattung von ca. EUR 5.000,00 bedeutet. Obwohl unsere Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek dem Finanzamt gegenüber eine umfangreiche Stellungnahme abgab, blieb das Finanzamt Schöneberg zunächst bei ihrer Ansicht und erließ einen Einkommensteuerbescheid ohne Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung. Nach Erhalt des Bescheids legte Rechtsanwältin Roek fristgerecht Einspruch gegen diesen Einkommensteuerbescheid ein.
Anwältin Roek hielt die Ausführungen des Finanzamtes Schöneberg für nicht nachvollziehbar. Die Wohnung unseres Mandanten in Würzburg stellte seinen Lebensmittelpunkt dar. Die Behauptung des Finanzamtes Schöneberg, dass unser Mandant seinen Beschäftigungsort in Berlin hatte und damit sich auch der Lebensmittelpunkt in Berlin befinde, war nicht korrekt und wurde von dem Finanzamt Schöneberg einfach vermutet. Vielmehr war es so, dass der Mandant von Rechtsanwältin Roek in Würzburg lebte und dort studierte. Er hat dort mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Sohn bekommen und damit in Würzburg seine Familie gegründet. Trotz der Trennung von seiner Lebensgefährtin traf er regelmäßig seinen Sohn. Anwältin Roeks Mandant fand Arbeit in Berlin und gründete hier seinen 2. Haushalt.
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