Anwalt Baurecht Berlin – Rechtsanwälte Böttcher, Roek, Heiseler
Das Baurecht umfasst sowohl das private Baurecht als auch das öffentliche Baurecht.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zum Beispiel zwischen Bauherrn und ausführenden Bauunternehmen oder Architekten. Aber auch Nachbarschaftsrechte sind unter Umständen im privaten Baurecht zu berücksichtigen. Sowohl bei dem Bauvertrag mit einem Bauunternehmer als auch bei einem Architektenvertrag handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag. Für die Streitigkeiten mit Nachbarn sind meist Eigentums-, Besitz- bzw. vertragliche Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschlägig. Ob es um die Schadensersatzansprüche geht, die ihre Ursache in mangelhaften Bauwerken haben oder um die Überschreitung von Termingeschäften durch Bauunternehmer: Aufgrund der meist hohen Streitwerte und einzuhaltenden Terminpläne ist ein konsequentes und zügiges Handeln des Rechtsanwaltes gefragt.
Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren
und dem Staat. Ein Grundstück zu bebauen ist ein subjektives Recht
jedes einzelnen. Jedoch sind die Vorgaben des Baurechts über die Nutzungsart
und das Nutzungsmaß zu beachten. So müssen sich bspw. im Innenbereich
Bauten in die Bebauung der Umgebung einfügen, im Außenbereich
sind Bauvorhaben unter Umständen nur bei Eingreifen von Ausnahmetatbeständen
legitimiert.
Als Außenbereich werden im deutschen Baurecht die Flächen bezeichnet,
für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht und die außerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
Mit Innenbereich bezeichnet man die Gebiete der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile.
Die vielen Regelungen können die Beantragung einer Baugenehmigung bzw. die Planung eines rechtmäßigen Bauvorhabens zu einem wahren Kampf werden lassen. Zumindest im juristischen Bereich betreuen wir Sie gerne und helfen Ihnen, Ihre Vorstellungen in die Tat umzusetzen.
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