Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwälte Böttcher, Roek, Heiseler
In allen Bereichen des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt Patrick Böttcher, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler, kompetent betreut.
Gerade im Arbeitsrecht sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit einer Vielzahl von Fristen konfrontiert, so dass es oft besonders auf schnelles Handeln ankommt. So muss sich der Arbeitgeber beispielsweise innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er bei einem besonders schwerwiegenden Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung aussprechen will. Der Arbeitnehmer wiederum muss sich innerhalb von drei Wochen überlegen, ob er gegen eine erfolgte Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen will. Außerdem sehen viele Tarifverträge Ausschlussfristen von manchmal nur wenigen Tagen vor (so z. B. in der Gastronomie), nach deren Ablauf bestimmte Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich bei Problemen im Arbeitsverhältnis frühzeitig von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Wie Rechtsanwalt Patrick Böttcher aus seiner Erfahrung weiß, ist es sinnvoll, den Arbeitnehmer so gut und umfassend zu beraten, dass dieser selbst dem Arbeitgeber gegenüber seinen Standpunkt vertreten kann, so dass er als Arbeitsrechtler erst dann nach außen in Erscheinung tritt, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist. Dank dieser Taktik ist es Rechtsanwalt Böttcher schon oft gelungen, aufgetretene Konflikte schon im Vorfeld zu lösen und eine Eskalation zu vermeiden, die ein förmliches Auftreten als Anwalt im Arbeitsrecht manchmal bewirken kann.
Auch für den Arbeitgeber ist es regelmäßig sinnvoll, sich bei Problemen frühzeitig von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Wenn er seine unternehmerischen Entscheidungen vor ihrer Umsetzung durch Rechtsanwalt Böttcher juristisch absichern lässt, kann er einer drohenden Auseinandersetzung wesentlich gelassener entgegen sehen, als wenn eine Überprüfung erst nach Einleitung eines Prozesses erfolgt. Durch rechtlich fundierte Maßnahmen können so Zeit und Kosten gespart werden.
Im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass für außergerichtliche
Auseinandersetzungen und für Prozesse der ersten Instanz jede Partei
die eigenen Anwaltskosten trägt. Diese gesetzliche Regelung hat Vor-
und Nachteile: Während in einem regulären Zivilprozess letztlich
der Verlierer für die gesamten Kosten einzustehen hat, ist das eigene
Risiko im Arbeitsrecht überschaubar, da man eben nur für die Gebühren
des eigenen Anwalts haftet. Andererseits bleibt man auf diesen auch dann
sitzen, wenn man vor Gericht Recht bekommt und die Entstehung der Kosten
eigentlich von der Gegenseite verschuldet worden ist. Unser Rechtsanwalt
für Arbeitsrecht Patrick Böttcher rechnet die Anwaltskosten fair
und zur Zufriedenheit seiner Mandanten ab.
In der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung sind wir vor allem in folgenden Bereichen tätig:
Unsere Haupttätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts ist das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Wir vertreten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens um die Wirksamkeit einer (zumeist arbeitgeberseitigen) Kündigung, bzw. um die Zahlung einer Abfindung streiten.
Im Falle einer ordentlichen, fristgemäßen Kündigung werden Kündigungsschutzklagen in der Regel nur dann relevant, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und in dem Betrieb in der Regel 10, bzw. 5 Arbeitnehmer (bei Arbeitsbeginn vor dem 31.12.2003) tätig sind. Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes sind die zu erfüllenden Anforderungen für eine wirksame Arbeitgeberkündigung hoch. Es bedarf z.B. eines konkreten und zulässigen Kündigungsgrundes und die Kündigung muss das letzte mögliche Mittel des Arbeitgebers sein. Das heißt, der Arbeitgeber muss zunächst alles versuchen, um den Arbeitnehmer im Betrieb zu halten.
Hinweis: Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben! Verspätete Klagen werden nur unter bestimmten Bedingungen vom Gericht zugelassen.
Liegen z.B. erhebliche Pflichtverletzungen oder massive Vertrauensverstöße des Arbeitnehmers vor, ist unter Umständen auch eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt. Der Arbeitgeber hat dann das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Kündigung darzulegen und zu beweisen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für ihn unzumutbar ist. Z.B. bei Unterschlagungen/Diebstählen durch Arbeitnehmer sind fristlose Kündigungen häufig gerechtfertigt. Auf den Wert der Sache kommt es dabei nicht an.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden. Ein auf das jeweilige Arbeitsverhältnis zugeschnittener, schriftlicher Arbeitsvertrag ist dennoch ratsam, da im Vorfeld sämtliche Bedingungen und Konditionen eindeutig und beweisbar festgelegt werden. Wir formulieren passgenaue Arbeitsverträge und Änderungsvereinbarungen bei veränderten Gegebenheiten. Des Weiteren handeln wir Aufhebungs-/ Abwicklungsverträge aus und formulieren diese zielgerecht.
Häufig mit einem Kündigungsschutzprozess verbunden ist das Einfordern von noch ausstehendem Lohn/Gehalt. Jedoch auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können ausstehende Zahlungsansprüche Gegenstand einer außergerichtlichen Vertretung oder eines Gerichtsverfahrens sein.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Ereilung eines qualifizierten, wahrheitsgemäßen Arbeitszeugnisses. Wird dem nicht entsprochen, können Klagen auf Erteilung und/oder Berichtigung notwendig werden.
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